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Ausschnitt aus dem aktuellen RegionalplanAusschnitt aus dem aktuellen RegionalplanDie orangefarbenen Flächen sind die im aktuellen Regionalplan (siehe Beikarte 5c Rohstoffe) ausgewiesenen, potentiellen Abgrabungsflächen. Zwischen dem Feriendorf Schravelen/  Winnekendonk und Kervenheim liegt Kies. Auf Nachfrage erklärte Herr Heckens von der Stadtplanung Kevelaer, dass die Stadt einer Abgrabung zustimmen würde, da die Flächen bereits auf dem Regionalplan ausgewiesen sind. Dies muss nur vom Kiesunternehmen beim Kreis Kleve beantragt werden und wird dann genehmigt.

 

Alte Karte der Kieslagerstätten bei KevelaerAlte Karte der Kieslagerstätten bei Kevelaer

Hier sind auf einer älteren Karte Kieslagerstätten zwischen Wetten, Winnekendonk und Kervenheim zu sehen, die einmal zur Diskussion standen. Ein Vergleich mit dem aktuellen Regionalplan oben zeigt, welche Flächen davon genehmigungsfähig sind (orange).
Kies als Rohstoff wird noch wertvoller werden und im Regionalplan werden regelmäßig neue Abgrabungsflächen ausgewiesen.

Den damit verbundenen Flächenfraß sowie ökologische Schäden, unter anderem am Grundwasserkörper, prangern viele Bürgerinitiativen im Niederrheinappell an, sie sammeln Unterschriften für ihre Petition!

 

Die Flächen N und M zeigen die Kieslagerstätten bei Wetten.

Diese sind im aktuellen Regionalplan nicht ausgewiesen. Sie könnten allerdings in zukünftigen Regionalplänen ausgewiesen werden, was momentan seitens der Behörden heftig dementiert wird - mit der OW1 werden sie leicht zugänglich.

 

 

 

 

Hier ein alter Zeitungsartikel aus dem Jahr 2007 vom Landwirt und BUND-Mitglied Carl Mevißen, der kein Blatt vor den Mund nimmt!  Er hat jahrzehntelang einen landwirtschaftlichen Familienbetrieb in Altwetten bewirtschaftet.

 

Am 17.03.2019 hat sich in Alpen ein Zusammenschluss vieler Bürgerinitiativen gegründet, die sich gemeinsam vor allem gegen weiteren Kiesabbau wenden, aber auch gegen die anderen geplanten Änderungen des Landesentwicklungsplans  - hier besonders die sogenannten Entfesselungspakete 1, 2 und 3 - , die eine entsprechende Aufweichung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Auskiesungen, Erschließung von neuen Industrie- und Gewerbegebieten, Straßenbau etc. beinhalten.  

Auch die Bürgerinitiative "Rettet die Binnenheide" hat sich angeschlossen, denn wir sind uns sicher, dass beim Wettenschen Busch - früher oder später - ausgekiest werden wird, wenn die OW1 erstmal da ist.

Dabei wurde der

Niederrhein Appell neu aufgelegt: Helft mit Eurer Unterschrift, den Niederrhein vor weiterem Raubbau zu bewahren!

 

Artikel hierzu aus der Rheinischen Post

 

Artikel hierzu aus den Niederrhein Nachrichten

 

12. Juli 2019 | Freiraumschutz, Nachhaltigkeit, Naturschutz -

Neuer Landesentwicklungsplan wurde beschlossen: „Anschlag auf die Zukunftsfähigkeit des Landes“  -  Stellungnahme des BUND

Landesregierung torpediert biologische Vielfalt und umweltgerechte Landesplanung

Damit fällt auch die Beschränkung des Kiesabbaus auf die sogenannten Konzentrationszonen weg.

Abgrabungen bzw. Auskiesungen im Außenbereich können nun erleichtert bewilligt werden. Dazu muss der Bereich beim Altwettenschen Busch in die Bedarfsplanung aufgenommen werden.

Hier eine alte Karte der Kieslagerstätte bei Wetten.

 

Ebenfalls interessant: Ein alter Artikel aus dem Jahr 2007 zum Zusammenhang OW1 - Kies bei Wetten.

 

Im Landesentwicklungsplan wird über mögliche Auskiesungen entschieden. Es ist im momentan gültigen Landesentwicklungsplan (LEP) hier keine Auskiesung genehmigt. Da Kies aber ein immer wertvoller werdender Rohstoff ist, gibt es keine Garantie, dass dies so bleibt - siehe Entfesselungspaket 2!

Tatsächlich steht der neue LEP wegen einer Aufweichung der Gesetzeslage in der Kritik, Zitat (siehe Link unten):


"Kiesindustrie erhält freie Hand

Weitreichende Folgen für den Kreis Kleve wird die beabsichtigte Änderung (Anm.: des LEP) bei der Rohstoffsicherung haben. Hier wird für die Kiesindustrie, zu Lasten von Mensch und Umwelt, das Einfallstor weit aufgemacht!

Abgeschafft werden soll die Steuerung der Abgrabungstätigkeit durch Konzentrationszonen. Bisher können Abgrabungen nur auf den ausgewiesenen Flächen zum Abbau von Rohstoffen erfolgen. Das heißt, nur hier darf die Kiesindustrie abgraben.

Künftig soll sie das überall dürfen.

Erwartet werden durch diese Regelungen, dass die konflikträchtige Rohstoffgewinnung nach §35 BauGB auch außerhalb dargestellter Abgrabungsflächen möglich wäre. Das hätte zahlreiche neue Anträge zur Folge.
Eine sinnvolle Steuerung der Regionalplanung in konfliktärmere Räume wäre nicht mehr möglich. Dem Raubbau wäre Tür und Tor geöffnet."

Siehe Link: http://gruene-im-kreistag-kleve.de/…/gruene-kritisieren-lan…

 

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